Allgemeines | |
Veranstaltung | 29. Alzenauer Triathlon |
Datum | 21.9.2025 |
Ort | 63755 Alzenau, Städtisches Sportzentrum Prischoß, Prischoßstraße |
Kategorie | Sprint-Triathlon, nicht Startpass- und/oder Tageslizenzpflichtig |
Mindestalter |
Einzelwertung: Jugend A / Jahrgang 2009 / 16 Jahre Staffelwertung: Jugend B / Jahrgang 2011 / 14 Jahre |
Veranstalter | LA-Team Alzenau 01 e.V. |
Wettkampfgericht | BTV-Kampfrichter |
BTV-Nr. | 02-25-01-06112 |
Stecken |
|
Schwimmen | 500 m, Landstart, Meerhofsee Alzenau |
Radfahren | 22 km, Helmpflicht, Windschattenfahren verboten |
Laufen | 4,6 km, Unterwald Alzenau |
Wertungen |
|
Einzelwertung | Altersklassen gemäß DTU ab Jugend A |
Staffelwertung |
Drei Teilnehmer teilen sich nach dem Staffelprinzip den Triathlon. Jeder Teilnehmer legt eine Teilstrecke (Schwimmen, Radfahren oder Laufen) zurück. Getrennte Wertung für männliche, weibliche und gemischte Staffeln. |
Meldungen |
|
Startplätze | 400 |
Startgeld |
Einzelwertung: 30 Euro Staffelwertung: 54 Euro Nachmeldung: + 5 Euro |
Meldung |
Online auf www.triathlon-alzenau.de bis 24.8.2025 oder maximal 400 Teilnehmer. Die Anmeldung verfällt, wenn innerhalb von 14 Tagen kein Zahlungseingang erfolgt! Nach- und Ummeldungen möglich bis 19.9.2025 oder maximal 400 Teilnehmer. Zur Anmeldung |
Umschreibung |
Eine Umschreibung des Startplatzes auf einen anderen Athleten ist möglich. Dazu muss sich der andere Athlet online anmelden und der aktuelle Inhaber des Startplatzes eine E-Mail mit dem Namen und der Anmeldenummer des anderen Athleten an den Veranstalter [anzeigen] senden. Eine Übertragung des Startplatzes auf das folgende Jahr ist nicht möglich. |
Stornierung |
Bei Stornierungen nach dem Meldeschluss (24.8.2025) besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgeldes. Bei Nichtantreten, Ausfall oder Unterbrechung der Veranstaltung durch höhere Gewalt (Unwetter, Unwetterwarnung, Empfehlung durch Behörden oder Einsatzkräfte) oder nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Krieg, Terror, Pandemien usw.), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes. |
Durchführung |
|
Startnummernausgabe | 8:00 - 8:45 Uhr, Städtisches Sportzentrum Prischoß
Bei Abholung der Startunterlagen ist diese Erklärung unterschrieben abzugeben:
Für Teilnehmer unter 18 Jahren ist zusätzlich eine eine unterschriebene Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten nach §7 der Sportordnung erforderlich: |
Renn-Meeting | 8:45 Uhr, Prischoß-Stadion verpflichtende Teilnahme |
Check-In |
9:00 - 10:15 Uhr Zutritt zum Check-In Bereich nur für Athleten. Prüfung u.a. auf verkehrssichere Fahrräder, verschlossene Lenker-Enden, Helme und korrekt angebrachte Startnummernaufkleber. |
Start |
10:30 Uhr am Meerhofsee als Rolling Start (alle 3 Sekunden 1 Athlet aus zwei getrennten Startkanälen) Startberechtigung nur zur eingeteilten Startzeit Einschwimmen bis 10:15 Uhr |
Strafzeiten | Die Strafzeiten werden auf die Gesamtzeit addiert. |
Siegerehrung |
Plätze 1-6 jeder Klasse mit Urkunden Urkunden für alle online per Download |
Sonstiges |
|
Wettkampfordnung |
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der DTU (Sportordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Kampfrichterordnung), sowie die Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung als für sich verbindlich an. |
Medienrechte |
Während der Veranstaltung und des Rahmenprogramms wird Bild- und Filmmaterial erstellt. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen. Die Teilnehmer erklären sich mit der Veröffentlichung der Ergebnisse inklusive Vor- und Nachnamen, Jahrgang/Altersklasse, Verein/Team, Zeit und Platzierung im Internet einverstanden. |
Haftung |
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Haftung des Veranstalters und Ausrichters - auch gegenüber Dritten - ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet nicht für Ausrüstungsgegenstände, die in der Wechselzone abhandenkommen oder für andere abhanden gekommene Gegenstände der Teilnehmer, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht. Mit Empfang der Startnummer erklärt der Teilnehmer verbindlich, dass gegen seine Teilnahme keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Es gilt während der ganzen Veranstaltung die StVO (Straßenverkehrsordnung), den Helfern und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten. Die Teilnehmer erkennen mit der Anmeldung alle DTU- und LV-Ordnungen und den Anti-Doping-Code an. |
Dokumente |
|
Ausschreibung | Download (PDF) |
Teiln.-Erklärung | Download (PDF) |
U18-Erklärung | Download (PDF) |